ZULASSUNGEN DER PRÜFSTELLE

RAP Stra-Prüfstelle
Die Voraussetzungen für die Anerkennung und deren Verfahren sowie die Überwachung einer unabhängigen Prüfstelle sind in den RAP Stra festgelegt. Für die Durchführung von Baustoffeingangsprüfungen,
Eignungs- und Fremdüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen dürfen grundsätzlich nur unabhängige RAP Stra-Prüfstellen beauftragt werden.

Zur Abwicklung der vertragskonformen Prüfungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen und Prüfungen der Deutschen Bahn (DB) ist unsere Prüfstelle durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als privatrechtliche Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch bei privatrechtlichen Bauverträgen als Qualifizierungsgrundlage.



Die Zulassung gilt zur Durchführung von Prüfungen in den Fachgebieten:

A Böden einschließlich Bodenverbesserungen G Asphalt
D Gesteinskörnungen H Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Bodenverfestigungen
E Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten I Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische und Bodenmaterial für den Erdbau
F Oberflächenbehandlungen, Dünne Asphaltdeckschichten
im Rahmen verschiedener Prüfungsarten von 0 Baustoffeingangsprüfungen 1 Eignungsprüfungen 2 Fremdüberwachungsprüfungen einschließlich Eignungsnachweise 3 Kontrollprüfungen 4 Schiedsuntersuchungen
VMPA-Prüfstelle Ständige Betonprüfstelle / Betonprüfstelle

Für Prüfungen von Beton nach DIN EN 206 / DIN 1045 sowie Ingenieurbau nach ZTV ING oder vergleichbarer Verwendung von Beton ist die Prüfstelle durch den Verband der Materialprüfungsämter e. V. als „Ständige Betonprüfstelle“ und als „Betonprüfstelle W“ zertifiziert.