
RAP Stra-Prüfstelle
ANERKENNUNG DER PRÜFSTELLE
Die Voraussetzungen für die Anerkennung und deren Verfahren sowie die Überwachung einer unabhängigen Prüfstelle sind in den RAP Stra festgelegt. Für die Durchführung von Fremdüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen dürfen grundsätzlich nur unabhängige RAP Stra-Prüfstellen beauftragt werden.
Zur Abwicklung der vertragskonformen Prüfungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen und Prüfungen der Deutschen Bahn (DB) ist unsere Prüfstelle durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als privatrechtliche Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) bundesweit anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch bei privatrechtlichen Bauverträgen als Qualifizierungsgrundlage.
VMPA-Prüfstelle Ständige Betonprüfstelle / Betonprüfstelle
Für Prüfungen von Beton nach DIN EN 206 / DIN 1045 sowie Ingenieurbau nach ZTV ING oder vergleichbarer Verwendung von Beton ist die Prüfstelle durch den Verband der Materialprüfungsämter e. V. als „Ständige Betonprüfstelle“ anerkannt.
Alle Dienstleistungen im Überblick (Auszug)
im Rahmen verschiedener Prüfungsarten von 0 Baustoffeingangsprüfungen 1 Eignungsprüfungen 2 Fremdüberwachungsprüfungen einschließlich Eignungsnachweise 3 Kontrollprüfungen 4 Schiedsuntersuchungen
