ZULASSUNGEN DER PRÜFSTELLE RAP Stra-Prüfstelle Die Voraussetzungen für die Anerkennung und deren Verfahren sowie die Überwachung einer unabhängigen Prüfstelle sind in den RAP Stra festgelegt. Für die Durchführung von Baustoffeingangsprüfungen, Eignungs- und Fremdüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen dürfen grundsätzlich nur unabhängige RAP Stra-Prüfstellen beauftragt werden. Zur Abwicklung der vertragskonformen Prüfungen im Rahmen von öffentlichen Bauverträgen und Prüfungen der Deutschen Bahn (DB) ist unsere Prüfstelle durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als privatrechtliche Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch bei privatrechtlichen Bauverträgen als Qualifizierungsgrundlage. Die Zulassung gilt zur Durchführung von Prüfungen in den Fachgebieten:
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